Ihre Risikolebens-Versicherung

Wer eine Pra­xis finan­ziert wird oft­mals von der Bank zum Abschluß einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung auf­ge­for­dert. Das ist durch­aus ver­ständ­lich, denn die Bank möch­te im Todes­fall sicher stel­len, dass das offe­ne Dar­le­hen kom­plett zurück­ge­zahlt wird.

Emp­feh­lens­wert sind Ver­trä­ge, die sich an den Dar­le­hens­ver­lauf anglei­chen — also im Lau­fe der Jah­re fal­len.

Damit auch die Fami­lie abge­si­chert ist, wäre ein zwei­ter Ver­trag nur zur Absi­che­rung der Fami­lie sicher­lich emp­feh­lens­wert.