eazf Con­sult GmbH
Fall­str. 34
81369 Mün­chen
Tel.: 089 230211–400
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E‑Mail:  Michael.Weber@assuria.de

Geschäfts­füh­rung: Micha­el Weber, Ste­phan Grü­ner
Han­dels­re­gis­ter: AG Mün­chen, HRB185368

Inhalt­lich ver­ant­wort­lich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Micha­el Weber (Anschrift wie oben)

Erlaub­nis nach § 34d Abs. 1 Gewer­be­ord­nung (Ver­sicherungs­makler), Auf­sichts­be­hör­de: Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Mün­chen und Ober­bay­ern, Max-Joseph-Stra­ße 2, 80333 Mün­chen

Ver­mitt­ler­re­gis­ter ( www.vermittlerregister.info):
Regis­trie­rungs-Nr. D‑T46M-HB4WT-79 (für § 34d GewO)

Beschwer­de­ver­fah­ren via Online Streit­bei­le­gung für Ver­brau­cher (OS):  ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder ver­pflich­tet noch bereit, an dem Streit­schlich­tungs­ver­fah­ren teil­zu­neh­men.

Berufs­be­zeich­nung

Ver­sicherungs­makler mit Erlaub­nis nach § 34d Abs. 1 Gewer­be­ord­nung, Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land

Zustän­di­ge Berufs­kam­mer

Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Mün­chen und Ober­bay­ern, Max-Joseph-Stra­ße 2, 80333 Mün­chen

Berufs­recht­li­che Rege­lun­gen

- § 34d Gewer­be­ord­nung (GewO)
- §§ 59 — 68 Gesetz über den Ver­si­che­rungs­ver­trag (VVG)
- Ver­ord­nung über die Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung und — bera­tung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lun­gen kön­nen über die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und von der juris GmbH betrie­be­nen Home­page  www.gesetze-im-internet.de ein­ge­se­hen und abge­ru­fen wer­den.

Infor­ma­tio­nen über Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Finanz­pro­duk­ten

Was sind Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken?
Als Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (ESG-Risi­ken) wer­den Ereig­nis­se oder Bedin­gun­gen aus den drei Berei­chen Umwelt (Envi­ron­ment), Sozia­les (Social) und Unter­neh­mens­füh­rung (Gover­nan­ce) bezeich­net, deren Ein­tre­ten nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Wert der Inves­ti­ti­on bzw. Anla­ge haben könn­ten. Die­se Risi­ken kön­nen ein­zel­ne Unter­neh­men genau­so wie gan­ze Bran­chen oder Regio­nen betref­fen.

Was gibt es für Bei­spie­le für Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in den drei Berei­chen?
Umwelt: In Fol­ge des Kli­ma­wan­dels könn­ten ver­mehrt auf­tre­ten­de Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se ein Risi­ko dar­stel­len. Die­ses Risi­ko wird auch phy­si­sches Risi­ko genannt. Ein Bei­spiel hier­für wäre eine extre­me Tro­cken­pe­ri­ode in einer bestimm­ten Regi­on. Dadurch könn­ten Pegel von Trans­port­we­gen wie Flüs­sen so weit sin­ken, dass der Trans­port von Waren beein­träch­tigt wer­den könn­te.
Sozia­les: Im Bereich des Sozia­len könn­ten sich Risi­ken zum Bei­spiel aus der Nicht­ein­hal­tung von arbeits­recht­li­chen Stan­dards oder des Gesund­heits­schut­zes erge­ben.
Unter­neh­mens­füh­rung: Bei­spie­le für Risi­ken im Bereich der Unter­neh­mens­füh­rung sind etwa die Nicht­ein­hal­tung der Steu­er­ehr­lich­keit oder Kor­rup­ti­on in Unter­neh­men.

Infor­ma­ti­on zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Bera­tungs­tä­tig­keit (Art. 3 TVO)
Um Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Bera­tung ein­zu­be­zie­hen, wer­den im Rah­men der Aus­wahl von Anbie­tern (Finanz­markt­teil­neh­mern) und deren Finanz­pro­duk­ten deren zur Ver­fü­gung gestell­te Infor­ma­tio­nen berück­sich­tigt. Anbie­ter, die erkenn­bar kei­ne Stra­te­gie zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken in ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen haben, wer­den ggf. nicht ange­bo­ten. Im Rah­men der Bera­tung wird ggf. geson­dert dar­ge­stellt, wenn die Berück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei der Invest­ment­ent­schei­dung erkenn­ba­re Vor- bzw. Nach­tei­le für den Kun­den bedeu­ten. Über die Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen des jewei­li­gen Anbie­ters infor­miert die­ser mit sei­nen vor­ver­trag­li­chen Infor­ma­tio­nen. Fra­gen dazu kann der Kun­de im Vor­feld eines mög­li­chen Abschlus­ses anspre­chen.

Infor­ma­ti­on zur Berück­sich­ti­gung nach­tei­li­ger Aus­wir­kun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren (Art. 4 TVO)
Im Rah­men der Bera­tung wer­den die wich­tigs­ten nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen von Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen auf Nach­hal­tig­keits­fak­to­ren berück­sich­tigt. Die Berück­sich­ti­gung erfolgt auf Basis der von den Anbie­tern zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen zu ihrer Nach­hal­tig­keit und ggf. der Nach­hal­tig­keit des jewei­li­gen Finanz­pro­duk­tes. Etwa­ige Nach­hal­tig­keits­prä­fe­ren­zen des Kun­den wer­den ermit­telt.

Infor­ma­tio­nen zur Ver­gü­tungs­po­li­tik bei der Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (Art. 5 TVO)
Die Ver­gü­tung für die Ver­mitt­lung von Finanz­pro­duk­ten wird grund­sätz­lich nicht von den Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken beein­flusst. Es kann vor­kom­men, dass Anbie­ter die Berück­sich­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken bei Inves­ti­tio­nen höher ver­gü­ten. Wenn dies dem Kun­den­in­ter­es­se nicht wider­spricht, wird die höhe­re Ver­gü­tung ange­nom­men.