Ihre Betriebs- und Praxisausfallversicherung

Jeder Freiberufler sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.

Zu unterscheiden ist hier zwischen der Betriebs- und der Praxisausfallversicherung.

Die größten Risiken der Betriebsausfallversicherung stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Zumeist ist dieser Versicherungsschutz in den Inventarversicherungsverträgen integriert.

Bei der Praxisausfallversicherung hingegen wird das Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung – und somit die Beitragshöhe – ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Höhe der versicherten Leistung und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).

Ergänzt wird die Praxisausfallversicherung um die Krankentagegeldversicherung, welche das eigene Einkommen des Inhabers im Krankheitsfall absichert.

Auch BAG´en sollten bei der Vertragsgestaltung überlegen, wie die Kosten und Einkommen der Partner im Krankheitsfall abgesichert sein sollen. Klare Vereinbarungen sind hier zwingend zu empfehlen.