Ihre Betriebs- und Praxisausfallversicherung

Jeder Frei­be­ruf­ler soll­te sich gegen einen Betriebs­aus­fall und somit gegen das Aus­blei­ben von Ein­kom­men schüt­zen.

Zu unter­schei­den ist hier zwi­schen der Betriebs- und der Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung.

Die größ­ten Risi­ken der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung stel­len Feuer‑, Was­ser- und Ein­bruch­schä­den dar, da sie den gan­zen betrieb­li­chen Arbeits­ab­lauf still­le­gen kön­nen. Zumeist ist die­ser Ver­si­che­rungs­schutz in den Inven­tar­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen inte­griert.

Bei der Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung hin­ge­gen wird das Krank­heits- und Unfall­ri­si­ko ver­si­chert. Die Tarif­ein­stu­fung — und somit die Bei­trags­hö­he — ist von meh­re­ren Fak­to­ren abhän­gig. Das sind z.B. das Alter des Ver­si­che­rungs­neh­mers, die Höhe der ver­si­cher­ten Leis­tung und die Karenz­zeit (leis­tungs­freie Zeit im Scha­dens­fall).

Ergänzt wird die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung um die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, wel­che das eige­ne Ein­kom­men des Inha­bers im Krank­heits­fall absi­chert.

Auch BAG´en soll­ten bei der Ver­trags­ge­stal­tung über­le­gen, wie die Kos­ten und Ein­kom­men der Part­ner im Krank­heits­fall abge­si­chert sein sol­len. Kla­re Ver­ein­ba­run­gen sind hier zwin­gend zu emp­feh­len.