Ihre Betriebs-Inhaltsversicherung
Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl – sowie, falls vereinbart – Elementarschäden.
„Gebündelte Geschäftsversicherung“
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer „Gebündelten Geschäftsversicherung“ abgesichert werden – durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand versichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.
Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit – etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden – zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter und auch den ausgefallenen Gewinn.
Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen – zum Beispiel die Kosten für Leihgeräte.