Ihre Betriebs-Inhaltsversicherung

Zur so genann­ten Inhalts­ver­si­che­rung zäh­len der Schutz gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Glas­schä­den, Ein­bruch und Dieb­stahl — sowie, falls ver­ein­bart — Ele­men­tar­schä­den.

“Gebün­del­te Geschäfts­ver­si­che­rung”

All die­se Sach­ri­si­ken kön­nen gleich­zei­tig in einer “Gebün­del­ten Geschäfts­ver­si­che­rung” abge­si­chert wer­den — durch die Zusam­men­fas­sung in einer sol­chen Kom­bi­po­li­ce las­sen sich die­se Gefah­ren zu einem deut­lich güns­ti­ge­ren Preis und mit weni­ger Auf­wand ver­sichern, als dies durch meh­re­re Ein­zel­ver­trä­ge mög­lich wäre.

Die Gebün­del­te Geschäfts­ver­si­che­rung kann zudem einen finan­zi­el­len Schutz bei Betriebs­un­ter­bre­chun­gen ein­schlie­ßen: muss die betrieb­li­che Tätig­keit — etwa nach einem Brand, Rohr­bruch oder einem ande­ren Scha­den — zeit­wei­se ein­ge­stellt wer­den, erstat­tet die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung die wäh­rend die­ser Zeit anfal­len­den Löh­ne und Gehäl­ter und auch den aus­ge­fal­le­nen Gewinn.

Sie bezahlt außer­dem Maß­nah­men, um die Betriebs­fä­hig­keit zu erhal­ten oder mög­lichst schnell wie­der her­zu­stel­len — zum Bei­spiel die Kos­ten für Leih­ge­rä­te.