Ihre betriebliche Altersversorgung

Kaum jemand kann mit der Ren­te vom Staat allein sei­nen Lebens­abend bestrei­ten. Wer es trotz­dem muss, ist oft arm dran. Des­halb hat sich die Idee von drei Säu­len der Alters­ver­sor­gung durch­ge­setzt. Die bestehen aus gesetz­li­cher, pri­va­ter und betrieb­li­cher Vor­sor­ge. Jede die­ser drei Säu­len hat ihre eige­ne Geschich­te, und für jede gel­ten spe­zi­el­le Vor­schrif­ten und steu­er­li­che Regeln. Hier geht es um die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung“ (bAV).

Sie haben bereits eine bAV ein­ge­rich­tet? Das ist gut! Ver­ges­sen Sie aber nicht, die Ver­sor­gung von Zeit zu Zeit zu über­prü­fen und bei Bedarf neu zu jus­tie­ren. Oft ist es sinn­voll, betrieb­li­che Ver­sor­gungs­ver­pflich­tun­gen auf einen exter­nen Trä­ger aus­zu­la­gern. Wir bera­ten Sie und Ihr Unter­neh­men zu den Details.