Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, den erlernten Beruf wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr ausüben zu können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bei Angestellten bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung allein auf den ausgeübten Beruf.

Sie zahlt bereits dann, wenn die zahnärztliche Tätigkeit zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob eine andere berufliche Tätigkeit noch möglich ist. Grundsätzlich gewährt die Bayerische Ärzteversorgung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente, aber zumeist erst dann, wenn die zahnärztliche Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann.

Keine abstrakte Verweisungsklausel

Wichtig ist, dass der Versicherer auf die sogenannte „abstrakte Verweisung auf andere Berufe“ verzichtet. Zudem sollte die sogenannte Infektionsklausel mitversichert sein. Die Vertragslaufzeit sollte mindestens das Endalter 65, besser noch das Endalter 67 berücksichtigen. Denn es ist kaum zu erwarten, dass die volle Altersrente des Versorgungswerks künftig weit vor dem 65. Lebensjahr beginnen kann.

TIPP: Oftmals bieten wir über Sondertarife einen Zugang zur BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Bedeutet: Der Versicherer stellt nur 2-4 Fragen, auch die Abfragezeiträume sind verkürzt. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns.