Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen Belangen rund um den Versicherungsschutz Ihrer Praxis.
Berufshaftpflicht & Recht
Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihre Praxis am besten durch eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung – denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
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Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung abzusichern.
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Persönliche Absicherung
Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Rente vom Staat allein seinen Lebensabend bestreiten. Wer es trotzdem muss, ist oft arm dran. Deshalb hat sich die Idee von drei Säulen der Altersversorgung durchgesetzt. Die bestehen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat ihre eigene Geschichte, und für jede gelten spezielle Vorschriften und steuerliche Regeln. Hier geht es um die betriebliche Altersversorgung“ (bAV).
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Die betriebliche Krankenversicherung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Risiko ab, den erlernten Beruf wegen einer schweren Erkrankung nicht mehr ausüben zu können. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bei Angestellten bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung allein auf den ausgeübten Beruf.
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Sonderkonditionen für BLZK Mitglieder verfügbar!
Die VVG hat für die Bayerischen Zahnärzte auch in der KFZ-Versicherung Sonder-konditionen im Angebot. Informieren Sie sich bei der VVG unverbindlich über die Tarife und Leistungen Bis zum 30.11. können Sie problemlos den Anbieter wechseln. Danach nur, wenn Sie eine Prämienanpassung erhalten.
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Auf die Einkommensabsicherung im Krankheitsfall sollte hingegen auf keinen Fall verzichtet werden. Wer als Zahnarzt privat versichert ist, muss das gesamte Einkommen über die private Krankenversicherung (PKV) abdecken. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet hier nicht! Ratsam ist es, das Krankentagegeld beim gleichen Anbieter abzusichern bei dem man krankenversichert ist.Alternativ wäre der Gruppenvertrag der BLZK mit der DKV sehr empfehlenswert.
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Die private Krankenversicherung bringt sicherlich gerade in jungen Jahren oftmals (Beitrags-)Vorteile – aber auch die gesetzliche Krankenversicherung kann interessant sein.
Welche Absicherung ist also die richtige?
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Die Praxisausfallversicherung dient der Absicherung der Praxiskosten falls der Inhaber oder die Inhaberin wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann.
Sie übernimmt die laufenden Kosten der Praxis (z.B. Gehälter, Miete, Finanzierungs- und Leasingraten etc.) wenn Sie wegen Krankheit nicht dazu in der Lage sind, die Praxis zu führen. Je nach Situation können auch die Kosten
für den Vertreter übernommen werden.
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Wer eine Praxis finanziert wird oftmals von der Bank zum Abschluß einer Risikolebensversicherung aufgefordert. Das ist durchaus verständlich, denn die Bank möchte im Todesfall sicher stellen, dass das offene Darlehen komplett zurückgezahlt wird.
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Inventar & Technik
Jeder Freiberufler sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.
Zu unterscheiden ist hier zwischen der Betriebs- und der Praxisausfallversicherung.
Die größten Risiken der Betriebsausfallversicherung stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Zumeist ist dieser Versicherungsschutz in den Inventarversicherungsverträgen
integriert.
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Die Anzahl der Cyberangriffe hat sich in der letzten Zeit vervielfacht. Die wirtschaftlichen Schäden für die Opfer der Cyberkriminalität steigen ins Unermessliche. Gerade wenn es um hochsensible Patientendaten geht, sie die Ausmaße eines Hacker-Angriffs gar nicht kritisch genug zu bewerten.
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Die Umwelt ist heute voll von technischen Geräten, die gute Dienste leisten. So besitzt in der Regel jedes Unternehmen zahlreiche kleine und große elektronische Helfer. Eine Elektronikversicherung bietet Praxen Schutz gegen den Ausfall dieser Geräte.
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Sofern Sie nicht nur Mieter der Praxis sind sondern Ihnen das Gebäude gehört in dem die Praxis untergebracht ist, sollten Sie auch eine Gebäudeversicherung abschließen. Bei Mietern ist dies Aufgabe des Vermieters. Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebs- /Praxisgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden.
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Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl – sowie, falls vereinbart – Elementarschäden.
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