Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in allen Belangen rund um den Versicherungsschutz Ihrer Praxis.

Berufshaftpflicht & Recht
Berufs­haft­pflich­ver­si­che­rung

Vor Haf­tungs­ri­si­ken schüt­zen Sie sich und Ihre Pra­xis am bes­ten durch eine Betriebs-/Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung — denn das Bür­ger­li­che Gesetz­buch sagt: “Wer vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig das Leben, den Kör­per, die Gesund­heit, die Frei­heit, das Eigen­tum oder ein sons­ti­ges Recht eines ande­ren wider­recht­lich ver­letzt, ist dem ande­ren zum Ersatz des dar­aus ent­stan­de­nen Scha­dens ver­pflich­tet.”

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Rechts­schutz für nie­der­ge­las­se­ne Medi­zi­ner

Für Unter­neh­men oder Selbst­stän­di­ge stel­len gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ein hohes Risi­ko dar; oft kos­ten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unter­neh­mer oder Geschäfts­füh­rer gera­ten Sie zudem wesent­lich schnel­ler in Rechts­strei­tig­kei­ten, als als Ange­stell­ter. Daher ist es sinn­voll, die­se Risi­ken mit einer Gewer­be-Rechts­­schut­z­­ver­­­si­che­rung abzu­si­chern.

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Persönliche Absicherung
Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung

Eine gesetz­li­che Alters­ren­te ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig. Kaum jemand kann mit der Ren­te vom Staat allein sei­nen Lebens­abend bestrei­ten. Wer es trotz­dem muss, ist oft arm dran. Des­halb hat sich die Idee von drei Säu­len der Alters­ver­sor­gung durch­ge­setzt. Die bestehen aus gesetz­li­cher, pri­va­ter und betrieb­li­cher Vor­sor­ge. Jede die­ser drei Säu­len hat ihre eige­ne Geschich­te, und für jede gel­ten spe­zi­el­le Vor­schrif­ten und steu­er­li­che Regeln. Hier geht es um die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung“ (bAV).

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Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung

Die betrieb­li­che Kranken­ver­si­che­rung funk­tio­niert ganz ein­fach: Als Arbeit­ge­ber spen­die­ren Sie Ihren Mit­ar­bei­tern einen pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­schutz, der die Leis­tungs­lü­cken der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung finan­zi­ell schließt – zum Bei­spiel beim Zahn­ersatz und bei Seh­hil­fen, in der Kli­nik und beim Heil­prak­ti­ker, durch ein fes­tes Kran­ken­ta­ge­geld und einen leis­tungs­star­ken Aus­lands­kran­ken­schutz.

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert das Risi­ko ab, den erlern­ten Beruf wegen einer schwe­ren Erkran­kung nicht mehr aus­üben zu kön­nen. Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bei Ange­stell­ten bezieht sich die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung allein auf den aus­ge­üb­ten Beruf.

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KfZ-Ver­si­che­rung

Son­der­kon­di­tio­nen für BLZK Mit­glie­der ver­füg­bar!

Die VVG hat für die Baye­ri­schen Zahn­ärz­te auch in der KFZ-Ver­si­che­rung Son­der-kon­di­tio­nen im Ange­bot. Infor­mie­ren Sie sich bei der VVG unver­bind­lich über die Tari­fe und Leis­tun­gen Bis zum 30.11. kön­nen Sie pro­blem­los den Anbie­ter wech­seln. Danach nur, wenn Sie eine Prä­mi­en­an­pas­sung erhal­ten.

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Kran­ken­ta­ge­geld

Auf die Ein­kom­mens­ab­si­che­rung im Krank­heits­fall soll­te hin­ge­gen auf kei­nen Fall ver­zich­tet wer­den. Wer als Zahn­arzt pri­vat ver­si­chert ist, muss das gesam­te Ein­kom­men über die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) abde­cken. Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) leis­tet hier nicht! Rat­sam ist es, das Kran­ken­ta­ge­geld beim glei­chen Anbie­ter abzu­si­chern bei dem man kran­ken­ver­si­chert ist.Alternativ wäre der Grup­pen­ver­trag der BLZK mit der DKV sehr emp­feh­lens­wert.

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Kran­ken­ver­si­che­rung

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bringt sicher­lich gera­de in jun­gen Jah­ren oft­mals (Beitrags-)Vorteile – aber auch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung kann inter­es­sant sein.

Wel­che Absi­che­rung ist also die rich­ti­ge?

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Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung

Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung der Pra­xis­kos­ten falls der Inha­ber oder die Inha­be­rin wegen einer Erkran­kung nicht arbei­ten kann.
Sie über­nimmt die lau­fen­den Kos­ten der Pra­xis (z.B. Gehäl­ter, Mie­te, Finan­zie­rungs- und Lea­sing­ra­ten etc.) wenn Sie wegen Krank­heit nicht dazu in der Lage sind, die Pra­xis zu füh­ren. Je nach Situa­ti­on kön­nen auch die Kos­ten für den Ver­tre­ter über­nom­men wer­den.

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Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Wer eine Pra­xis finan­ziert wird oft­mals von der Bank zum Abschluß einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung auf­ge­for­dert. Das ist durch­aus ver­ständ­lich, denn die Bank möch­te im Todes­fall sicher stel­len, dass das offe­ne Dar­le­hen kom­plett zurück­ge­zahlt wird.

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Inventar & Technik
Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung

Jeder Frei­be­ruf­ler soll­te sich gegen einen Betriebs­aus­fall und somit gegen das Aus­blei­ben von Ein­kom­men schüt­zen.
Zu unter­schei­den ist hier zwi­schen der Betriebs- und der Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung.
Die größ­ten Risi­ken der Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung stel­len Feuer‑, Was­ser- und Ein­bruch­schä­den dar, da sie den gan­zen betrieb­li­chen Arbeits­ab­lauf still­le­gen kön­nen. Zumeist ist die­ser Ver­si­che­rungs­schutz in den Inven­tar­ver­si­che­rungs­ver­trä­gen inte­griert.

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Cyber­ver­si­che­rung

Die Anzahl der Cyber­an­grif­fe hat sich in der letz­ten Zeit ver­viel­facht. Die wirt­schaft­li­chen Schä­den für die Opfer der Cyber­kri­mi­na­li­tät stei­gen ins Uner­mess­li­che. Gera­de wenn es um hoch­sen­si­ble Pati­en­ten­da­ten geht, sie die Aus­ma­ße eines Hacker-Angriffs gar nicht kri­tisch genug zu bewer­ten.

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Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Die Umwelt ist heu­te voll von tech­ni­schen Gerä­ten, die gute Diens­te leis­ten. So besitzt in der Regel jedes Unter­neh­men zahl­rei­che klei­ne und gro­ße elek­tro­ni­sche Hel­fer. Eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung bie­tet Pra­xen Schutz gegen den Aus­fall die­ser Gerä­te.

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Gebäu­de­ver­si­che­rung

Sofern Sie nicht nur Mie­ter der Pra­xis sind son­dern Ihnen das Gebäu­de gehört in dem die Pra­xis unter­ge­bracht ist, soll­ten Sie auch eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Bei Mie­tern ist dies Auf­ga­be des Ver­mie­ters. Unvor­her­ge­se­he­ne schwe­re Schä­den an den Betriebs- /Praxisgebäuden kön­nen Ihr Unter­neh­men finan­zi­ell gefähr­den.

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Pra­xis­in­ven­tar­ver­si­che­rung

Zur so genann­ten Inhalts­ver­si­che­rung zäh­len der Schutz gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm, Glas­schä­den, Ein­bruch und Dieb­stahl — sowie, falls ver­ein­bart — Ele­men­tar­schä­den.

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