Ihre Krankentagegeld-Versicherung

Auf die Einkommensabsicherung im Krankheitsfall sollte hingegen auf keinen Fall verzichtet werden. Wer als Zahnarzt privat versichert ist, muss das gesamte Einkommen über die private Krankenversicherung (PKV) abdecken. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet hier nicht! Ratsam ist es, das Krankentagegeld beim gleichen Anbieter abzusichern bei dem man krankenversichert ist.Alternativ wäre der Gruppenvertrag der BLZK mit der DKV sehr empfehlenswert. Die Höhe bemisst sich nach dem Nettoeinkommen. Hinzurechnen sollte man die Beitragsanteile zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer aus einer Angestelltentätigkeit ein Tagegeld versichert hat, sollte dies mit Beginn der Selbstständigkeit sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Karenzzeiten anpassen.

Auch angestellten Zahnärzten ist eine private Krankentagegeldversicherung zu empfehlen. Oftmals deckt das Tagegeld der GKV (sofern Sie dort versichert sind) nicht das komplette Nettoeinkommen zzgl. der Beitragsanteile zur Sozialversicherung ab. Bitte beachten: Sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet erhalten Sie auch keine Zuschüsse mehr zu den Sozialversicherungsbeiträgen und müssen diese komplett selbst übernehmen.