Ihre Praxisausfall-Versicherung
Die Praxisausfallversicherung dient der Absicherung der Praxiskosten falls der Inhaber oder die Inhaberin wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann.
Sie übernimmt die laufenden Kosten der Praxis (z.B. Gehälter, Miete, Finanzierungs- und Leasingraten etc.) wenn Sie wegen Krankheit nicht dazu in der Lage sind, die Praxis zu führen. Je nach Situation können auch die Kosten für den Vertreter übernommen werden. Auch hier sind die Höhe der Absicherung und die Karenzzeiten frei wählbar. Das eigene Kranken(tage)geld dient in der Regel nicht zur Absicherung der Praxiskosten sondern sollte Ihre eigenen Einkünfte absichern.
Tipp: Über die eazf erhalten Sie Sonderkonditionen über einen speziellen Rahmenvertrag. Zudem: Wer die Praxisvertretung nicht durch befreundete Kollegen oder den Praxenpartner sicher stellen kann, sollte sich über die Absicherung informieren. Denn: Die Mitarbeiter haben auch dann einen Anspruch auf Gehalt, wenn Sie nicht praktizieren. Auch der Vermieter wird Ihnen die Praxismiete kaum erlassen.