Ihre Praxisausfall-Versicherung

Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung dient der Absi­che­rung der Pra­xis­kos­ten falls der Inha­ber oder die Inha­be­rin wegen einer Erkran­kung nicht arbei­ten kann.

Sie über­nimmt die lau­fen­den Kos­ten der Pra­xis (z.B. Gehäl­ter, Mie­te, Finan­zie­rungs- und Lea­sing­ra­ten etc.) wenn Sie wegen Krank­heit nicht dazu in der Lage sind, die Pra­xis zu füh­ren. Je nach Situa­ti­on kön­nen auch die Kos­ten für den Ver­tre­ter über­nom­men wer­den. Auch hier sind die Höhe der Absi­che­rung und die Karenz­zei­ten frei wähl­bar. Das eige­ne Kranken(tage)geld dient in der Regel nicht zur Absi­che­rung der Pra­xis­kos­ten son­dern soll­te Ihre eige­nen Ein­künf­te absi­chern.

Tipp: Über die eazf erhal­ten Sie Son­der­kon­di­tio­nen über einen spe­zi­el­len Rah­men­ver­trag. Zudem: Wer die Pra­xis­ver­tre­tung nicht durch befreun­de­te Kol­le­gen oder den Pra­xen­part­ner sicher stel­len kann, soll­te sich über die Absi­che­rung infor­mie­ren. Denn: Die Mit­ar­bei­ter haben auch dann einen Anspruch auf Gehalt, wenn Sie nicht prak­ti­zie­ren. Auch der Ver­mie­ter wird Ihnen die Pra­xis­mie­te kaum erlas­sen.