Ihre Cyberversicherung

Stellen Sie sich vor, Sie kommen morgens gut gelaunt in Ihre Praxis. Die MitarbeiterInnen sind bereits da und haben alles vorbereitet – fast alles. Die MitarbeiterIn am Empfang empfängt Sie gleich mich der Horrornachricht – unser System wurde gehackt – die Erpresser verlangen eine Summe von X-Bitcoin um den Rechner wieder frei zu schalten. Ein leider durchaus realistisches und inzwischen immer häufiger vorkommendes Szenario.

Eine beeindruckende Demonstration, wie schnell es gehen kann, demonstrierte der Profi-Hacker und IT-Spezialist Erwin Markowsky vor einiger Zeit beim 6. Bayerischen Zahnärzte-Unternehmertag live.

Schützt eine Cyberversicherung vor diesen Angriffen?

Klare Antwort – nein. Schützen kann Sie nur Ihr EDV-System mit seinen Sicherheitsfeatures wie z.B. den Virenscanner und die Firewall – und selbst das nicht zu 100%. Dennoch macht eine Cyberversicherung in vielen Fällen Sinn: Wer eine Cyber-Versicherung abschließt, erhält bei einem Hackerangriff mit Datenverlust oder lahmgelegter EDV im Rahmen des Versicherungsschutzes Unterstützung und Beratung von IT-Spezialisten. Das betrifft die Abwehr von Folgeschäden und die Wiederherstellung der Praxisdaten – soweit dies möglich ist. Die anfallenden Kosten trägt der Versicherer. Auch Unterstützung bei der sofortigen Benachrichtigung der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes (Achtung – die Informationsfrist beträgt nur 72 Stunden ab Kenntnisnahme – unabhängig davon, ob es sich um ein Wochenende oder einen Feiertag handelt!), von Patienten oder das Krisenmanagement können mitversichert werden. Denn gelangen Patientendaten unberechtigt an Dritte, ist die Praxis verpflichtet, die Patienten über den Datenverlust umgehend zu informieren. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung durch erfahrene PR-Manager sehr hilfreich. Darüber hinaus kann je nach Anbieter ein Betriebsunter-brechungsschaden versichert sein, zum Beispiel, wenn die Praxis nach einem Hackerangriff stillsteht, Patientendaten nicht aufgerufen oder Patienten nicht mehr behandelt werden können. Auch die Rechtsberatung im Schadensfall oder mögliche Lösegelder an die Hacker können mitversichert werden. Selbst die Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter ist denkbar. Nicht versicherbar sind jedoch Bußgelder durch Behörden, die wegen einer möglichen Datenschutzverletzung bezahlt werden müssen.