Ihre betriebliche Krankenversicherung 

Beloh­nen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter

Die betrieb­li­che Kranken­ver­si­che­rung funk­tio­niert ganz ein­fach: Als Arbeit­ge­ber spen­die­ren Sie Ihren Mit­ar­bei­tern einen pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­schutz, der die Leis­tungs­lü­cken der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung finan­zi­ell schließt – zum Bei­spiel beim Zahn­ersatz und bei Seh­hil­fen, in der Kli­nik und beim Heil­prak­ti­ker, durch ein fes­tes Kran­ken­ta­ge­geld und einen leis­tungs­star­ken Aus­lands­kran­ken­schutz.

Image­ge­winn für Ihr Unter­neh­men

Mit einer betrieb­li­chen Kranken­ver­si­che­rung bie­ten Sie Ihren Beschäf­tig­ten eine attrak­ti­ve Extra­leis­tung zusätz­lich zum Gehalt. So gewin­nen Sie gute Mit­ar­bei­ter, bin­den die bestehen­de Beleg­schaft an die Fir­ma, bewei­sen sozia­les Enga­ge­ment für Ihr Per­so­nal und för­dern so das posi­ti­ve Image des Unter­neh­mens. Der Ver­wal­tungs­auf­wand der betrieb­li­chen Kranken­ver­si­che­rung ist denk­bar gering, die Bei­trä­ge kön­nen Sie als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­min­dernd ver­bu­chen.

Aus­ge­zeich­ne­te Alter­na­ti­ve zur Gehalts­er­hö­hung

Aus Sicht Ihrer Mit­ar­bei­ter ist die betrieb­li­che Kranken­ver­si­che­rung eine lukra­ti­ve Alter­na­ti­ve zur Gehalts­er­hö­hung. Denn wegen der Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­zü­ge kom­men von einer Brut­to­lohn-Erhö­hung oft nur 60 Pro­zent auf dem Gehalts­kon­to an. Wenn Sie die betrieb­li­che Kranken­ver­si­che­rung für meh­re­re Mit­ar­bei­ter abschlie­ßen, kön­nen Sie kos­ten­güns­ti­ge Grup­pen­an­ge­bo­te nut­zen. Ehe­part­ner und Kin­der Ihrer Arbeit­neh­mer sind je nach Tarif mit­ver­si­chert. Ver­lässt ein Mit­ar­bei­ter den Betrieb, kann er sei­ne Poli­ce pro­blem­los selbst wei­ter­füh­ren.